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Sri Lanka auf einen Blick

Ländername:

Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka (Democratic Socialist Republic of Sri Lanka)

Klima:

äquatorial, feuchtheiß

Lage:

im Schnittpunkt des 7. Grades nördlicher Breite mit dem 80. Grad östlicher Länge

Größe:

65.610 qkm

Hauptstadt:

offiziell: Sri Jayewardenepura - Kotte (am Rande Colombos, ca. 100.000 Einwohner)
de facto: Colombo (etwa 1,2 Mio. Einwohner)

Bevölkerung:

19,3 Millionen (2003), davon: 74,6% Singhalesen, 18,1% Tamilen (12,6% Sri Lanka-Tamilen, 5,5% Tamilen indischer Herkunft), 7% Araber, 0,3% andere (Malaien, Burgher, usw.); Wachstumsrate: 1,4% (2003)

Landessprachen:

Amtssprachen sind Singhalesisch und Tamil; Verkehrssprache Englisch

Religionen / Kirchen:

69,3% Buddhisten (Theravada - Buddhismus), 15,5% Hindus; 7,5% Muslims, 7,6% Christen

Nationaltag:

4. Februar (National Day)

Unabhängigkeit:

4. Februar 19 48

Staatsform:

Unitarische Präsidialrepublik mit parlamentarisch-demokratischer Ordnung

Staatsoberhaupt und Regierungschefin:

Frau Chandrika Bandaranaike Kumaratunga, Amtsantritt: 12.11.1994 , (vom Volk direkt gewählt); am 21.12.1999 für 6 Jahre wiedergewählt

Ministerpräsident:

Mahinda Rajapakse

Außenminister:

Lakshman Kadirgamar

Parlament:

Einkammersystem mit 225 Abgeordneten mit imperativem Mandat

Parlamentspräsident:

N.N.

Regierungsparteien:

Neuwahlen fanden am 02.04.2004 statt.
Zusammensetzung der Regierung:
Linksparteienbündnis aus der Sri Lanka Freedom Alliance (SLFP) und der marxistisch nationalistischen Janatha Vimtkthi Peramuna (JVP), 105 Abgeordnete

Oppositionspartei:

Konservative United National Party (UNP), 82 Abgeordnete

Weitere Parteien:

Zusammenschluss von Tamilenparteien zur Tamil National Alliance
(TNA) 22 Abgeordnete,
Jathika Hela Urumaya (JHU), Mönchspartei, 9 Abgeordnete
Sri Lanka Muslim Congress (SLMC), 5 Abgeordnete
Eelam People´s Democratic Party (EPDP) 1 Abgeordneter,
Up-country People’s Fron (UFP), 1 Abgeordneter,
Eelam People’s Democratic Party (EPDP), 1 Abgeordneter

Gewerkschaften:

ca. 1.200 registrierte Einzelgewerkschaften, die Mehrheit von ihnen ist in Verbänden zusammengefasst

Verwaltungsstruktur:

9 Provinzen, davon 7 mit Provinzräten und –regierungen mit je einem vom Präsidenten ernannten Gouverneur; weitgehend zentral gesteuerte Verwaltung durch 200 "Divisional Secretariats", die – neben der Provinzratsverwaltung – auch Provinzgesetze ausführen

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen:

Vereinte Nationen (seit 1948) und Sonderorganisationen, Commonwealth, Blockfreienbewegung, SAARC (South Asian Association for Regional Cooperation)

Wichtigste Medien:

Rundfunk
SLBC (Sri Lanka Broadcasting Corpor.) staatlich
MTV-privat, FM
TNL-privat, FM
Capital Radio -privat, FM
Fernsehen
SLRC (Sri Lanka Rupavahini Corp.) (Fernsehen, "1. Kanal"), staatlich
I.T.N.(Independent Television Network "2. Kanal") in Staatsbesitz
MTV (Maharajah Television (privat)
TNL-privat
ETV-privat
englischsprachige Tageszeitungen:
Daily News, Daily Mirror, Sunday Observer, Sunday Times, The Island (unabhängig)

BIP:

ca. 18,3 Mrd. USD ( Prognose für 2003)

BIP pro Kopf:

941 USD (2003)


Geschichte

5. Jh. v. Chr.

Einwanderung aus Nordindien (Entstehung des Stammes der Singhalesen) und Südindien (Tamilen im Norden und Osten), später Zuwanderungen aus Arabien und (in holländischer Zeit) der "Burghers".

bis 11. Jh.

Königreiche mit Hauptstadt Anuradhapura

bis 14. Jh.

Königreiche mit Sitz in Polunaruwa und Sigiriya

bis 19. Jh.

Teilkönigreiche u. a. in Kandy bis zur Eroberung durch die Engländer (1815)

1505

Portugal kolonisiert Ceylon

1658

Beginn der Kolonisierung durch Holländer

1798

Beginn britischer Herrschaft

1815

Einnahme des Königreichs Kandy

1932

Ceylon wird britische Kronkolonie und erhält erste Verfassung mit allgemeinem Wahlrecht und Staatsrat (Donoughmore Constitution)

1948

Unabhängigkeit (Monarchie mit britischer Königin)

1972

Verfassungsänderung, Ceylon wird Republik Sri Lanka

1977

Ministerpräsident J. R. Jayawardene (UNP), ab 1978 (Verfassungsänderung) als exekutiver Präsident

1983

Bürgerkrieg im Norden und Osten; Forderung nach unabhängigem Tamilenstaat (Tamil Eelam)

29.07.1987

Indo-srilankische "Abkommen zur Wiederherstellung von Frieden und Normalität in Sri Lanka": Dezentralisierung des Einheitsstaates, um den Tamilen Raum zur Entfaltung ihrer Identität zu geben

1988

Wahlen zu Provinzräten im Norden und Osten unter Aufsicht einer „Indian peace keeping force" (IPKF), die durch Angriffe der "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) schwere Verluste erleidet und sich 1990 (März) erfolglos aus Sri Lanka zurückzieht Präsident R. Premadasa (UNP), 1993 ermordet

1993

Präsident D. B. Wijetunga (UNP)

1994

Präsidentin Chandrika Bandaranaike Kumaratunga (People's Alliance) mit Srimavo Bandaranaike als Ministerpräsidentin; Präsidentin Kumaratunga unternimmt neue Initiative zu einer politischen Lösung des Konflikts im Nordosten: Lockerung des Wirtschaftsboykotts, Wiederaufbauprogramm für den Norden und Direktgespräche mit der LTTE.

08.01.1995

Periode der "cessation of hostilities" wird von der LTTE am 19.04.1995 durch Versenkung zweier Kriegsschiffe im Hafen von Trincomalee einseitig beendet.

21.12.1999

Präsidentin Kumaratunga wird mit gut 51 % der Stimmen wiedergewählt. Ihr Ziel bleibt es, bei Einsatz militärischer Mittel zur Wahrung der territorialen und exekutiven Ansprüche des Staates eine politische Lösung herbeizuführen.

10.10.2000

Regierungskoalition PA gewinnt die Parlamentswahlen

20.06.2001

Regierungskoalition PA verliert durch durch Koalitionsaufkündigung und Parteiübertritte die Mehrheit im Parlament

05.12.2001

UNP/UNF gewinnt Parlamentswahlen; Ranil Wickremesinghe wird Premierminister


Sri Lanka
Adressen der deutschen Vertretungen

Allgemeiner Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

Botschaft:


Bezeichnung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Leiter

Jürgen Elias, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

Ort

Colombo

Straße

40, Alfred House Avenue, Colombo 3.

Telefon

(0094 11) 258 04 31

Fax

(0094 11) 258 04 40

Postanschrift

Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 658, Colombo, Sri Lanka.

Amtsbezirk:

Sri Lanka sowie die Malediven. Der Leiter der Vertretung ist zugleich als Botschafter in den Malediven mit Sitz in Colombo akkreditiert.

Homepage:

www.germanembassy-colombo.lk

Email:

germaemb@sltnet.lk


Medizinische Hinweise

Sri Lanka ist ein Entwicklungsland, in dem die tropischen Krankheiten Typhus, Denguefieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis und Malaria auftreten.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes essen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Mückenschutz, d.h. u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung). Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll in Abhängigkeit von Dauer des Aufenthaltes und genauer Reiseroute. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise von dem Tropenarzt individuell verschrieben werden. Derzeit empfohlen wird von Tropenmedizinern die Einnahme von Lariam oder die beiden Medikamente Resochin und Paludrine. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen wie Denguefieber kommen vor.

Sinnvolle Impfungen sind : Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Japanenzephalitis sehr sinnvoll sein.

Die medizinische Versorgung entspricht nicht der in Deutschland gewohnten.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Stand: 11. November 2003

Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise nach Sri Lanka erteilt. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Es wird empfohlen, insbesondere im Hinblick auf Kontrollen im Lande, den Reisepass stets mit sich zu führen. Es wird dringend geraten, die durch das Visum gesetzte Aufenthaltsdauer nicht zu überschreiten bzw. das Visum rechtzeitig beim Department of Immigration and Emigration (23, Bambalapitiya Station Road, Colombo 4) verlängern zu lassen.

Bei Kindern ist der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ausreichend. Kinderausweise für Kinder bis zum 16. Lebensjahr werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen


Weltweiter Hinweis

Erneut liegen terroristische Attentatsdrohungen vor, die sich unter anderem gegen Mitgliedstaaten der Europäischen Union richten. Seit den Anschlägen von Madrid am 11. März, denen 191 Menschen zum Opfer fielen, wurden eine Reihe von Fahndungserfolgen erzielt. Gleichwohl können auch schwere terroristische Attentate nicht ausgeschlossen werden.

Gleiches gilt für die Vereinigten Staaten, für Russland und für den internationalen Luft- und Seeverkehr. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen weiterhin im Nahen und Mittleren Osten und in Afghanistan.

Als vorrangige Ziele müssen Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsorte, Regierungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen, Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.

Reisende sollten sich bei ihren Planungen auf erhöhte Sicherheitsmaßnahmen einstellen und mit längeren Abfertigungszeiten auf Flughäfen und an den EU-Außengrenzen rechnen.


Es folgt der länderspezifische Hinweis:

Sicherheitshinweis

Am 2. April 2004 fanden in Sri Lanka Parlamentswahlen statt. Der Wahlprozess verlief weitgehend ruhig, jedoch sind während der Phase der Regierungsbildung gewalttätige Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Vor allem sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden. Auf touristische Reisen in den Nordosten sollte weiterhin verzichtet werden.

Der ethnische Konflikt auf Sri Lanka hat bisher annähernd 70.000 Menschenleben gefordert. Im Februar 2002 wurde eine Waffenruhe vereinbart. Sie wird von einer internationalen Beobachtungsmission unter norwegischer Führung überwacht. Die im September 2002 begonnenen Friedensgespräche zwischen Regierungsvertretern und der tamilischen Separatisten sind unterbrochen.

Bei Reisen nach Sri Lanka wird eindringlich von Reisen in folgende Regionen des Landes abgeraten:

Auf touristische Reisen in den Norden (nördlich von Anuradhapura) sowie in den Osten (östlich von Polonaruwa sowie Landweg nach Batticaloa und Ampara) sollte weiterhin verzichtet werden. In und um Trincomalee hat es in der Vergangenheit ethnische Unruhen mit Todesfällen gegeben. Die Behörden haben mit strikten Ausgangssperren reagiert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich derartige Vorfälle wiederholen. Der Besuch der historischen Stätten in Anuradhapura und Polonaruwa zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang gilt im Allgemeinen als ungefährlich. In letzter Zeit hat jedoch die Anzahl krimineller Übergriffe zugenommen. Insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen sollten besonders vorsichtig sein.

Auf vielen Straßen werden vor allem nach Einbruch der Dunkelheit Kontrollen durchgeführt. Es wird dringend geraten, den Anordnungen der Sicherheitskräfte zu folgen und nicht zu fotografieren. Auch sollten Foto- und Videoaufnahmen von bewachten Gebäuden und Uniformierten unterbleiben. Organisierte Gruppenreisen sind unter Sicherheitsaspekten Einzelreisen vorzuziehen. Bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Reisende sich auf mangelnde Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie eine oftmals unfallträchtige Fahrweise einstellen.

Informationen zur Sicherheitslage in Sri Lanka erhalten Sie auch bei der Deutschen Botschaft 40, Alfred House Avenue, Colombo 3, Tel.: 0094-11-258 04 31, Fax: 258 04 40 oder unter www.germanembassy-colombo.lk. Die Rufnummer des Bereitschaftsdienstes der Botschaft Colombo kann in Notfällen auch außerhalb der Dienstzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen unter den o.g. Telefonnummern bei der Botschaftswache erfragt werden.


Allgemeine Informationen

Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben. Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.


Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung. Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.

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